Grundsätzlich: Ja.. In Österreich gilt die sogenannte „Widerspruchslösung“. Das heißt, jede Person ist automatisch Organspender, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Liegt vom Verstorbenen kein Widerspruch vor, dürfen ihm nach dem Tod die Organe entnommen werden. In der Praxis wird davor aber häufig trotzdem erst die Zustimmung der Angehörigen eingeholt.
Neben Österreich gilt die Widerspruchslösung auch in Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn.